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SERİK JUGEND-, BILDUNGS-, KULTUR-, UMWELT- UND SPORTVERBANDSVORSCHRIFTEN

Name und Sitz des Vereins

Artikel 1 - Name des Vereins: „SERİK JUGEND-, BILDUNGS-, KULTUR-, UMWELT- UND SPORTVERBAND“. Der Kurzname des Vereins lautet SERGED.

Das Zentrum des Vereins ist der Bezirk Serik in Antalya. Die Filiale wird nicht geöffnet.

Zweck des Vereins und Arbeitsthemen und Arten von Aktivitäten, die der Verein fortsetzen soll, um diesen Zweck zu erreichen

Artikel 2 - Der Verein, die Jugend; Durchführung von Aktivitäten in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Gesundheit, Umwelt und Sport, Beitrag zur Verbesserung der Jugendpolitik, Gewährleistung der Zusammenarbeit und Solidarität zwischen Jugendlichen, Förderung des Unternehmergeistes, Unterstützung aller benachteiligten Jugendlichen, insbesondere behinderter Jugendlicher, beim Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen. Es wurde mit dem Ziel gegründet, Aktivitäten zu unterstützen, die dazu beitragen sollen, sich an die Gesellschaft anzupassen, in der sie leben, Berufsbildungsaktivitäten zu organisieren, um berufliche und berufliche Kompetenz zu erlangen, um die Beschäftigung junger Menschen zu erleichtern, und Berufsbildungsaktivitäten durchzuführen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes junger Menschen entsprechen.

Studienfächer und -formate, die von der Vereinigung fortgesetzt werden sollen

1-Um Forschungen zur Aktivierung und Entwicklung seiner Aktivitäten durchzuführen,

2-Organisation von Schulungsaktivitäten wie Kursen, Seminaren, Konferenzen, Symposien und Panels,

3-Um alle Arten von Informationen, Dokumenten, Dokumenten und Veröffentlichungen zu erhalten, die zur Verwirklichung des Zwecks erforderlich sind, um ein Dokumentationszentrum einzurichten und Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Bulletins entsprechend ihren Zwecken zu veröffentlichen,

4-Bereitstellung eines gesunden Arbeitsumfelds für die Verwirklichung des Zwecks, Bereitstellung aller Arten von technischen Werkzeugen und Geräten, Vorrichtungen und Schreibwaren,

5-Durchführung von Spendenaktionen und Annahme von Spenden aus der Türkei und dem Ausland, sofern die erforderlichen Genehmigungen vorliegen,

6- Entwicklung bestehender Methoden und Instrumente in den Bereichen Bildung, Kultur, Frieden, Menschenrechte, interkulturelle Solidarität, Staatsbürgerschaft, Zusammenarbeit usw. zur Verwendung in der nicht formalen, informellen und formellen Bildung sowie Entwicklung neuer Methoden und Instrumente.

7-Organisation von Workshops in nicht formalen, informellen und formellen Bildungszentren,

8-Organisation lokaler, nationaler und internationaler Schulungen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung,

9-Sensibilisierung von Nichtregierungsorganisationen, öffentlichen Institutionen und Universitäten für die Vorbereitung, das Schreiben, die Umsetzung und die Bewertung von Projekten;

10-Vorbereitung regionaler Entwicklungsprojekte, Teilnahme an diesbezüglichen Projekten als Partner oder Mitarbeiter,

11-Zusammenarbeit und Zusammenarbeit mit nationalen Jugendagenturen, Exekutivagentur für Bildung, audiovisuelle Medien und Kultur, Salto-Ressourcenzentren, Eurodesk-Netzwerk, Kommission und Europarat im Bereich Jugend.

12- Information und Förderung des Unternehmertums.

13- Durchführung von Recherchen, Erstellung und Veröffentlichung von Kommuniqués und Berichten in Bereichen, die sich auf junge Menschen beziehen, um ihre Aktivitäten zu aktivieren und weiterzuentwickeln,

14- Hilfe für Menschen aus schutzbedürftigen sozialen Gruppen und sozialen Randkreisen, insbesondere für ältere Menschen und diejenigen, die ihre Ausbildung verlassen, bevor sie eine Grundqualifikation erworben haben, um ihnen alternative Möglichkeiten zur Teilnahme an der Erwachsenenbildung zu bieten.

15-Entwicklung von Systemen, in denen alle Teile der Gesellschaft, insbesondere Behinderte, Einwanderer und Menschen, die in benachteiligten Gebieten leben, in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können;

16-Schaffung von Aktivitäten, die es jungen Menschen ermöglichen, nationale und internationale Projekte zur sozialen Verantwortung zu entwickeln, die darauf abzielen, die Probleme des Landes zu lösen und junge Menschen bei der Durchführung der Projekte zu unterstützen;

17- Bereitstellung von Bildung für Studenten und Jugendliche im Rahmen von Gesetzen, Computer, Programmierung, verwendeten Computerprogrammen, Fremdsprache, Beleuchtung, Miniatur, Marmorierung, Kalligraphie, Lesen, klassischer türkischer Musik, Sprechen, Schreiben und Schnelllesen, Theater, Kunsthandwerk, Musikinstrument Organisation von Kursen in Bereichen wie Spielen, Grundlagenwissenschaften in Bezug auf Musik und alle Sportarten, Organisation von Berufskursen, die die Beschäftigung durch die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor erleichtern.

18- Organisation von Bildungsprogrammen und Schulungskursen und Zusammenarbeit mit Ländern der Europäischen Union, um die Qualität der Bildung zu verbessern, einen kulturellen Dialog zu ermöglichen und das Erlernen von Sprachen zu fördern.

19- Vorbereitung nationaler und internationaler Projekte zur sozialen Verantwortung für benachteiligte junge Menschen (Straßenkinder, Waisen, unterhaltsberechtigte Kinder, Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Kinder, die Opfer von Missbrauch und Gewalt sind) und Durchführung dieser Projekte mit jungen Menschen;

20- Dinner-Meetings, Konzerte, Theater, Ausstellungen, Sport, Ausflüge und unterhaltsame Aktivitäten usw. werden zur Entwicklung und Aufrechterhaltung der menschlichen Beziehungen zwischen ihren Mitgliedern organisiert. Organisation oder Ermöglichung, dass seine Mitglieder von solchen Veranstaltungen profitieren,

21- Gründung von Sportvereinen und Organisation von Sportturnieren für eine gesunde Generation,

22- Organisation von Camp-Programmen, Eröffnung von Sommerkursen, Durchführung sozialer, ökologischer, sportlicher und kultureller Aktivitäten, damit unsere Kinder und Jugendlichen ihre Zeit im Sommer verbringen können, Kontakt zu offiziellen Einrichtungen in diesen Bereichen aufnehmen und gemeinsam organisieren können,

23- Es ist notwendig, zum Wachstum von Kindern und Jugendlichen als Menschen mit guter Moral beizutragen, die ihr Land und ihre Nation lieben, in jeder Hinsicht bestmöglich wachsen, wohltätig sind, in physischen, spirituellen und sozialen Aspekten voll entwickelt sind, mit Wissenschaft, Wissenschaft und überlegenen moralischen Werten ausgestattet sind und starke familiäre Bindungen aufweisen. Der Versuch, alle gesehenen Dienstleistungen zu erfüllen,

24- Einrichtung einer Bibliothek, Bereitstellung von Büchern für Studenten, Bereitstellung von Stipendien und Darlehen für arme Studenten, Zuweisung von Sporteinrichtungen und Aktivitäten für Studenten, Organisation von Konferenzen, um sicherzustellen, dass die Studenten gemäß unseren nationalen und lokalen Gepflogenheiten ausgebildet werden;

25- Die bedürftigen Studenten kostenlos aufzunehmen, sie zu füttern, anzuziehen, alle Arten von Hilfe zu leisten, den Patienten kostenlose medizinische Untersuchung, Medizin, Unterkunft und Behandlung zu bieten,

26-internationale Aktivitäten durchzuführen, Mitglied von Verbänden oder Organisationen im Ausland zu werden und mit diesen Organisationen zusammenzuarbeiten oder zusammenzuarbeiten,

27- Wenn dies zur Verwirklichung des Zwecks als notwendig erachtet wird, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5072 über die Beziehungen von Vereinen und Stiftungen zu öffentlichen Institutionen und Organisationen, gemeinsame Projekte mit öffentlichen Institutionen und Organisationen durchzuführen;

28- Einrichtung eines Fonds, um die Bedürfnisse der Mitglieder des Vereins zu befriedigen, wie z. B. den Bedarf an Nahrungsmitteln, Kleidung und kurzfristigen Darlehen für andere Waren und Dienstleistungen;

29-Repräsentanzen zu eröffnen, wenn dies als notwendig erachtet wird,

30-Schaffung von Plattformen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit anderen Verbänden oder Stiftungen, Gewerkschaften und ähnlichen Nichtregierungsorganisationen in Bereichen, die mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen und nicht gesetzlich verboten sind,

31-Organisation von Berufsbildungsaktivitäten zur Erleichterung der Beschäftigung junger Menschen und Erstellung von Kooperationsprotokollen mit dem Sektor in diesem Zusammenhang;

32-Organisation von Kursen, Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene, um die Kapazitäten junger Menschen und die im Geschäftsleben tätigen Humanressourcen zu verbessern;

33- Unterstützung der Teilnahme junger Menschen an Ausbildungs- und Vermittlungsaktivitäten am Arbeitsplatz durch Ausbildung und technische Unterstützung;

Wenn Sie

34- Vorbereitung von Projekten für Programme, die durch Zuschüsse nationaler und internationaler Organisationen finanziert werden, Schaffung von Partnerschaften und Verwaltung von Projekten.

Wenn Sie

35-Unterstützung der Teilnahme junger Menschen am gesellschaftlichen Leben durch Verbesserung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Umweltschutz und Abfallwirtschaft.

36-Unterstützung junger Menschen bei der Teilnahme an Freiwilligenarbeit in der Türkei und im Ausland.

Wenn Sie

Tätigkeitsbereich des Vereins

Der Verein ist in den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Sport und Bildung im In- und Ausland tätig.

Mitgliedschaftsrecht und Mitgliedschaftsverfahren

Artikel 3 - Jede natürliche und juristische Person, die handlungsfähig ist und die Ziele und Grundsätze des Vereins akzeptiert und sich bereit erklärt, in dieser Richtung zu arbeiten und die in der Gesetzgebung festgelegten Bedingungen erfüllt, hat das Recht, Mitglied dieses Vereins zu sein. Das Recht, sich in der Türkei niederzulassen, um Mitglied der ausländischen realen Personen in Not zu sein. Diese Bedingung gilt nicht für die Ehrenmitgliedschaft.

Der schriftlich an den Präsidenten des Vereins zu stellende Beitrittsantrag wird vom Vorstand des Vereins als Annahme oder Ablehnung des Antrags innerhalb von höchstens dreißig Tagen entschieden und das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied, dessen Bewerbung angenommen wird, wird in das zu diesem Zweck aufbewahrte Buch eingetragen.

Die Hauptmitglieder des Vereins sind die Gründer des Vereins und diejenigen, die auf Antrag vom Verwaltungsrat als Mitglieder akzeptiert werden.

Diejenigen, die den Verein finanziell und moralisch maßgeblich unterstützt haben, können durch Beschluss des Verwaltungsrates als Ehrenmitglieder aufgenommen werden.

Abmelden

Artikel 4: Jedes Mitglied hat das Recht, den Verein zu verlassen, sofern es dies schriftlich mitteilt.

Sobald der Rücktrittsantrag des Mitglieds beim Verwaltungsrat eingeht, gilt das Austrittsverfahren als abgeschlossen. Durch den Austritt aus der Mitgliedschaft werden die aufgelaufenen Schulden des Mitglieds gegenüber dem Verein nicht beendet.

Austritt aus der Mitgliedschaft

Artikel 5 - Bedingungen für die Entlassung aus der Vereinsmitgliedschaft.

1-Gegen die Satzung des Vereins zu handeln,

2-Vermeidung der gegebenen Pflichten,

3-Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags innerhalb von sechs Monaten trotz schriftlicher Verwarnung,

4-Nichteinhaltung der Entscheidungen der Organe des Vereins.

5-Nachdem Sie die Bedingungen für die Mitgliedschaft verloren haben,

Im Falle der Feststellung einer der oben genannten Situationen wird er durch die Entscheidung des Verwaltungsrates entlassen.

Diejenigen, die den Verein verlassen oder aus dem Verein entfernt werden, werden aus dem Mitgliederregister gelöscht und können keine Rechte am Vermögen des Vereins beanspruchen.

Organe des Vereins

Artikel 6 Die Organe des Vereins sind nachstehend aufgeführt.

1-Generalversammlung,

2-Verwaltungsrat,

3-Aufsichtsrat,

Wenn Sie

Gründungsformular, Versammlungszeit, Einberufung und Versammlungsverfahren der Generalversammlung des Vereins

Artikel 7 - Die Generalversammlung ist das am meisten autorisierte Entscheidungsgremium des Vereins. Es besteht aus Mitgliedern, die beim Verein registriert sind.

Generalversammlung;

1-Gewöhnlich zu dem in dieser Verordnung angegebenen Zeitpunkt,

2- Sie tritt außerordentlich innerhalb von 30 Tagen zusammen, wenn dies von der Geschäftsleitung oder dem Aufsichtsrat als notwendig erachtet wird oder auf schriftlichen Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des Vereins.

Die ordentliche Generalversammlung tritt alle drei Jahre im Dezember an dem vom Verwaltungsrat festzulegenden Tag, Ort und Zeitpunkt zusammen.

Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat zur Sitzung eingeladen.

Wenn der Verwaltungsrat die Generalversammlung nicht zur Versammlung einberuft; Auf Antrag eines der Mitglieder ernennt der Richter drei Mitglieder zur Einberufung der Generalversammlung.

Prozedur aufrufen

Der Verwaltungsrat stellt die Liste der Mitglieder, die das Recht haben, an der Generalversammlung teilzunehmen, gemäß der Satzung des Vereins zusammen. Mitglieder, die das Recht haben, mindestens fünfzehn Tage im Voraus an der Generalversammlung teilzunehmen, den Tag, die Uhrzeit, den Ort und die Tagesordnung der Versammlung in mindestens einer Zeitung oder auf der Website des Vereins bekannt zu geben, schriftlich benachrichtigt zu werden, eine Nachricht an die E-Mail-Adresse oder Kontaktnummer des Mitglieds oder an die lokale zu senden Es wird mit Broadcast-Tools zum Meeting eingeladen. Wenn in dieser Aufforderung die Sitzung aufgrund mangelnder Mehrheit nicht abgehalten werden kann, werden auch Tag, Uhrzeit und Ort der zweiten Sitzung angegeben. Der Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten Sitzung darf nicht weniger als sieben Tage und nicht mehr als sechzig Tage betragen.

Wird die Sitzung aus einem anderen Grund als dem Fehlen eines Quorums unterbrochen, wird diese Situation den Mitgliedern gemäß dem Verfahren der Aufforderung zur ersten Sitzung unter Angabe der Gründe für die Vertagung mitgeteilt. Die zweite Sitzung muss spätestens innerhalb von sechs Monaten ab dem Verschiebungstermin stattfinden. Die Mitglieder werden nach den im ersten Absatz genannten Grundsätzen zur zweiten Sitzung eingeladen.

Die Hauptversammlung kann nicht mehr als einmal verschoben werden.

Besprechungsverfahren

Die Generalversammlung tritt unter Beteiligung der absoluten Mehrheit der teilnahmeberechtigten Mitglieder und unter Beteiligung von zwei Dritteln im Falle einer Änderung des Statuts und der Auflösung des Vereins zusammen. Falls die Sitzung wegen mangelnder Mehrheit verschoben wird, wird in der zweiten Sitzung keine Mehrheit angestrebt. Die Anzahl der an dieser Sitzung teilnehmenden Mitglieder darf jedoch nicht weniger als das Doppelte der Gesamtzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Abschlussprüfer betragen.

Die Liste der zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigten Mitglieder wird am Treffpunkt zur Verfügung gestellt. Ausweisdokumente, die von den offiziellen Behörden der Mitglieder ausgestellt werden, die den Sitzungsort betreten, werden von den Mitgliedern des Verwaltungsrates oder den vom Verwaltungsrat zu bestimmenden Beamten geprüft. Die Mitglieder betreten den Treffpunkt, indem sie gegen ihren Namen in der vom Verwaltungsrat erstellten Liste unterschreiben.

Wenn das Quorum für die Sitzung erfüllt ist, wird die Situation mit einem Bericht festgelegt und die Sitzung wird vom Präsidenten des Verwaltungsrates oder einem der zu ernennenden Mitglieder des Verwaltungsrates eröffnet. Kann das Quorum der Sitzung nicht erreicht werden, erstellt der Verwaltungsrat eine Minute.

Nach der Eröffnung wird das Ratskomitee gebildet, indem ein Vorsitzender und eine ausreichende Anzahl von stellvertretenden Vorsitzenden und Angestellten gewählt werden, um die Sitzung zu leiten.

Bei der Wahl der Organe des Vereins müssen die stimmberechtigten Mitglieder dem Ratsausschuss ihren Personalausweis vorlegen und ihre Namen auf der Teilnehmerliste unterschreiben.

Die Leitung und Sicherheit der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden des Rates.

In der Generalversammlung werden nur die Tagesordnungspunkte erörtert. Es ist jedoch obligatorisch, die von einem Zehntel der anwesenden Mitglieder schriftlich beantragten Fragen aufzunehmen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung; Das Mitglied muss das Spiel persönlich nutzen. Ehrenmitglieder können an Hauptversammlungen teilnehmen, aber nicht abstimmen. Ist die juristische Person Mitglied, stimmt der Vorsitzende des Verwaltungsrates der juristischen Person oder die von den Vertretern ernannte Person ab.

Die auf der Sitzung erörterten Themen und die getroffenen Entscheidungen werden in einer Minute verfasst und vom Vorsitzenden des Rates und den Angestellten unterzeichnet. Am Ende der Sitzung werden das Protokoll und andere Dokumente dem Präsidenten des Verwaltungsrates zugestellt. Der Präsident des Verwaltungsrates ist dafür verantwortlich, diese Dokumente zu schützen und sie innerhalb von sieben Tagen dem neu gewählten Verwaltungsrat vorzulegen.

Abstimmungs- und Entscheidungsverfahren und -methoden der Generalversammlung

Artikel 8 - Sofern nicht anders entschieden, wird in der Generalversammlung offen abgestimmt. Bei der offenen Abstimmung wird die vom Vorsitzenden der Generalversammlung festgelegte Methode angewendet.

Im Falle einer geheimen Abstimmung werden die vom Vorsitzenden der Versammlung versiegelten Papiere oder Stimmzettel in einen leeren Behälter geworfen, nachdem die Mitglieder die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, und nach dem Ende der Abstimmung wird das Ergebnis offen festgelegt.

Beschlüsse der Generalversammlung werden von der absoluten Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder gefasst. Die Entscheidung, das Statut zu ändern und den Verein aufzulösen, kann jedoch nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder getroffen werden.

Entscheidungen ohne Besprechung oder Anruf getroffen

Die Entscheidungen, die unter schriftlicher Teilnahme aller Mitglieder getroffen wurden, ohne zusammenzukommen, und die Entscheidungen, die alle Mitglieder des Vereins getroffen haben, ohne das in dieser Verordnung festgelegte Aufforderungsverfahren einzuhalten, sind gültig. Entscheidungen auf diese Weise zu treffen, ersetzt kein reguläres Treffen.

Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung

Artikel 9 - Die unten aufgeführten Fragen werden von der Generalversammlung erörtert und gelöst.

1-Wahl der Vereinsorgane,

2-Änderung der Satzung des Vereins,

3-Diskussion der Berichte des Verwaltungs- und Aufsichtsrats und Freigabe des Verwaltungsrates,

4- Erörterung und Annahme des vom Verwaltungsrat erstellten Budgets in seiner jetzigen Form oder nach Änderung,

5- Ermächtigung des Verwaltungsrates zum Kauf von für den Verein erforderlichen Immobilien oder zum Verkauf bestehender Immobilien,

6-Prüfung der vom Verwaltungsrat zu erstellenden Vorschriften über die Tätigkeit des Vereins und deren Genehmigung in der jetzigen Form oder durch Änderung dieser,

7-Festlegung der Löhne und aller Arten von Zulagen, Reisekosten und Entschädigungen, die an den Vorsitzenden und die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Aufsichtsräte des Vereins zu zahlen sind, die keine Beamten sind, sowie der Höhe der Tages- und Reisekosten, die den Mitgliedern zu zahlen sind, die für die Dienste des Vereins zugewiesen werden

8-Entscheidung über die Teilnahme des Vereins an und den Austritt aus dem Verband,

9-Association internationale Aktivitäten, Beitritt oder Austritt als Mitglied von Verbänden und Organisationen im Ausland,

10-Der Verein gründet eine Stiftung,

11-Kündigung des Vereins,

12-Prüfung und Lösung anderer Vorschläge des Verwaltungsrates,

13-Erfüllung anderer Aufgaben, die in den von der Generalversammlung auszuführenden Rechtsvorschriften festgelegt sind,

Die Generalversammlung überwacht andere Organe des Vereins und kann sie jederzeit aus wichtigem Grund entlassen.

Die Generalversammlung entscheidet endgültig über die Aufnahme und den Austritt aus der Mitgliedschaft. Als maßgeblichstes Organ des Vereins sieht es die Werke, die keinem anderen Organ des Vereins übertragen wurden, und nutzt seine Befugnisse.

Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrates

Artikel 10 - Der Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung als fünf ursprüngliche und fünf stellvertretende Mitglieder gewählt.

In seiner ersten Sitzung nach der Wahl bestimmt der Verwaltungsrat den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär, den Buchhalter und das Mitglied, indem er die Aufgaben mit einer Entscheidung teilt.

Der Verwaltungsrat kann jederzeit zu einer Sitzung einberufen werden, sofern alle Mitglieder informiert sind. Es trifft sich mit mehr als der Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder. Entscheidungen werden mit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder getroffen.

Wenn aufgrund von Rücktritt oder aus anderen Gründen eine freie Stelle in der Vollmitgliedschaft des Verwaltungsrates frei ist, ist es obligatorisch, die Ersatzmitglieder gemäß der Reihenfolge der Mehrheit der Stimmen, die sie in der Generalversammlung erhalten haben, zum Dienst zu rufen.

Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat erfüllt die folgenden Fragen.

1-Vertretung des Vereins oder Bevollmächtigung eines oder mehrerer seiner Mitglieder in dieser Angelegenheit,

2-Transaktionen in Bezug auf Einnahmen- und Ausgabenkonten durchführen und das Budget für den nächsten Zeitraum vorbereiten und der Generalversammlung vorlegen,

3-Vorbereitung der Bestimmungen über die Aktivitäten des Vereins und Vorlage bei der Generalversammlung.

4-Mit der von der Generalversammlung erteilten Befugnis, unbewegliches Vermögen zu erwerben, bewegliche und unbewegliche Sachen des Vereins zu verkaufen, Gebäude oder Einrichtungen errichten zu lassen, einen Mietvertrag abzuschließen, Verpfändungen oder tatsächliche Rechte zugunsten des Vereins zu begründen,

5-Sicherstellen, dass bei Bedarf Vertretungsbüros eröffnet werden

6-Um die in der Generalversammlung getroffenen Entscheidungen umzusetzen,

7-Um am Ende eines jeden Tätigkeitsjahres die Geschäftskonten- oder Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins sowie den Bericht über die Arbeit des Verwaltungsrates zu erstellen und ihn der Generalversammlung vorzulegen, wenn er zusammentritt,

8- Gewährleistung der Ausführung des Haushaltsplans,

9-Entscheidung über die Rekrutierung oder Entlassung von Mitgliedern aus dem Verein.

10-Alle Arten von Entscheidungen zu treffen und umzusetzen, um den Zweck des Vereins zu erreichen,

11-andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wahrzunehmen und die Befugnisse zu nutzen,

Wenn Sie

Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats

Artikel 11 - Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung als drei ursprüngliche und drei Ersatzmitglieder gewählt.

Wenn aufgrund eines Rücktritts oder aus anderen Gründen eine freie Stelle in der Vollmitgliedschaft des Rechnungshofs frei ist, ist es obligatorisch, die Ersatzmitglieder gemäß der Reihenfolge der Mehrheit der Stimmen, die sie in der Generalversammlung erhalten haben, zum Dienst zu rufen.

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat; Es prüft, ob der Verein im Einklang mit den in seiner Satzung angegebenen Arbeitsthemen arbeitet, um den in seinem Statut angegebenen Zweck und Zweck zu verwirklichen, ob die Bücher, Konten und Aufzeichnungen gemäß den in den Statuten des Vereins festgelegten Grundsätzen und Verfahren und in Abständen von höchstens einem Jahr in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und den Statuten des Vereins geführt werden Sie legt sie dem Verwaltungsrat in einem Bericht und der Generalversammlung bei ihrer Einberufung vor.

Aufsichtsrat; ruft die Generalversammlung bei Bedarf zur Sitzung auf.

Einkommensquellen des Vereins

Artikel 12 - Einkommensquellen des Vereins sind nachstehend aufgeführt.

1-Mitgliedsbeitrag: Mitglieder zahlen 10 TL als Eintrittsgebühr und 5 TL monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung oder Verringerung der Hauptversammlung.

2-Spenden und Beihilfen von echten und juristischen Personen an den Verein aus eigenem Willen.

3-Einnahmen aus Aktivitäten wie Tee- und Abendessen, Ausflüge und Unterhaltung, Vertretung, Konzerten, Sportwettbewerben und Konferenzen, die vom Verein organisiert werden,

4-Einnahmen aus dem Vermögen des Vereins,

5-Spenden und Hilfsmittel, die gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung zum Sammeln von Spenden gesammelt werden müssen.

6-Einnahmen aus den kommerziellen Aktivitäten, die der Verein unternimmt, um die Einnahmen zu erzielen, die er zur Erreichung seines Zwecks benötigt.

7-Sonstige Einkünfte.

Buchhaltungsgrundsätze und -verfahren des Vereins und der aufzubewahrenden Bücher

Artikel 13 - Grundsätze der Buchhaltung;

Der Verein hat die Geschäftsbücher nach den Grundsätzen zu führen. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen jedoch die in Artikel 31 der Verbandsverordnung festgelegte Grenze, wird ab der folgenden Rechnungsperiode ein Buch auf der Grundlage der Bilanz geführt.

Wenn bei einem Übergang zur Bilanzbasis das Limit in zwei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden unter dem oben genannten Limit liegt, kann das Prinzip des Betriebskontos ab dem folgenden Jahr zurückgegeben werden.

Unabhängig von der oben genannten Grenze kann mit Entscheidung des Verwaltungsrates ein Buch auf der Grundlage der Bilanz geführt werden.

Im Falle der Eröffnung eines Handelsunternehmens des Vereins wird für dieses Handelsunternehmen gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes ein gesondertes Buch geführt.

Registrierungsverfahren

Die Bücher und Aufzeichnungen des Vereins werden gemäß den in der Vereinsverordnung festgelegten Grundsätzen und Verfahren geführt.

Notizbücher zum Aufbewahren

Die folgenden Bücher werden im Verein aufbewahrt.

a) Die Bücher, die auf der Grundlage des Geschäftskontos und der zu befolgenden Grundsätze geführt werden müssen, lauten wie folgt:

1-Entscheidungsbuch: Die Entscheidungen des Verwaltungsrates werden in diesem Buch in der Reihenfolge von Datum und Nummer geschrieben und die Entscheidungen werden von den Mitgliedern unterzeichnet, die an sechs Sitzungen teilnehmen.

Registrierungsbuch für 2 Mitglieder: Die Identitätsinformationen der Mitglieder des Vereins sowie deren Ein- und Ausreisedaten sind in diesem Buch festgehalten. Der Eintritt und die jährlichen Beiträge der Mitglieder können in diesem Buch festgehalten werden.

3-Dokument-Registrierung: Eingehende und ausgehende Dokumente werden in diesem Buch mit Datum und Sequenznummer aufgezeichnet. Die Originalkopien der eingehenden und ausgehenden Dokumente werden abgelegt. Per E-Mail empfangene oder gesendete Dokumente werden durch Drucken gespeichert.

4-Business Account Book: Einnahmen und Ausgaben, die im Namen des Vereins getätigt werden, werden in diesem Buch klar und regelmäßig erfasst.

5-Quittungsdokumentregister: Die Serien- und Sequenznummern der Quittungsdokumente, die Namen, Nachnamen und Unterschriften derjenigen, die diese Dokumente erhalten und zurückgegeben haben, sowie die Daten, an denen sie empfangen und zurückgegeben wurden, sind in diesem Buch aufgezeichnet.

6-Fixture Book: Das Datum und die Form des Erwerbs der Fixtures des Vereins, die Orte, an denen sie verwendet oder ausgegeben werden, und der Abzug derjenigen, die abgelaufen sind, werden in diesem Book aufgezeichnet.

Es ist nicht obligatorisch, das Belegdokumentregister und das Gerätebuch zu führen.

b) Die Bücher, die auf der Grundlage der Bilanz und der zu befolgenden Grundsätze zu führen sind, lauten wie folgt:

1- Die in Abschnitt (a) Absätze 1, 2 und 3 erfassten Bücher werden auch aufbewahrt, wenn ein Buch auf der Grundlage einer Bilanz geführt wird.

2-Journal und Hauptbuch: Die Art und Weise der Führung dieser Bücher und die Art der Aufzeichnung werden in Übereinstimmung mit dem Steuerverfahrensgesetz und den allgemeinen Mitteilungen des Rechnungslegungssystems festgelegt, die gemäß der dem Finanzministerium durch dieses Gesetz erteilten Befugnis herausgegeben wurden.

Genehmigung von Büchern

Die Bücher, die im Verein aufbewahrt werden müssen (mit Ausnahme des Big Book), werden von der Provinzdirektion oder dem Notar beglaubigt, bevor sie verwendet werden. Die Verwendung dieser Bücher wird fortgesetzt, bis ihre Seiten fertig sind und keine Zwischengenehmigung mehr erfolgt. Es ist jedoch obligatorisch, dass das Journal, das auf der Grundlage der Bilanz geführt wird, jedes Jahr im letzten Monat vor dem Jahr, in dem es verwendet wird, erneut zertifiziert wird.

Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzvorbereitung

Im Falle der Führung von Aufzeichnungen auf der Grundlage des Geschäftskontoprinzips wird zum Jahresende (31. Dezember) eine "Betriebskontotabelle" (angegeben in der Verbandsverordnung, Anhang 16) erstellt. Bei Buchführung auf der Grundlage der Bilanz werden zum Jahresende (31. Dezember) die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der vom Finanzministerium veröffentlichten Allgemeinen Mitteilungen über die Anwendung des Rechnungslegungssystems erstellt.

Einnahmen- und Ausgabengeschäfte des Vereins

Artikel 14 - Einnahmen- und Ausgabenunterlagen;

Das Einkommen der Vereinigung wird mit einer "Empfangsbescheinigung" erhoben (deren Stichprobe in der Verbandsverordnung, Anhang 17, enthalten ist). Für den Fall, dass die Einnahmen des Vereins über Banken eingezogen werden, ersetzen Dokumente wie eine von der Bank ausgestellte Quittung oder ein Kontoauszug die Quittung.

Verbandsausgaben werden mit Ausgabendokumenten wie Rechnungen, Einzelhandelsverkaufsbelegen und Selbstständigkeitsbelegen getätigt. Dokumente wie eine Spesenabrechnung gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes für die Zahlungen des Vereins im Geltungsbereich von Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes sowie Dokumente wie "Spesenabrechnung" oder "Bankeinzug" für Zahlungen, die nicht in diesen Geltungsbereich fallen (z. B. in Anhang 13 der Vereinsverordnung). als Spesenabrechnung verwendet.

Kostenlose Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die der Verband an Einzelpersonen, Institutionen oder Organisationen zu leisten hat, erfolgen mit dem "In-Kind Aid Delivery Document" (dessen Muster in der Verbandsverordnung, Anhang 14, enthalten ist). Kostenlose Waren- und Dienstleistungslieferungen von Personen, Institutionen oder Organisationen an den Verein werden mit dem "Sachspendenbelegdokument" (dessen Muster in der Verbandsverordnung Anhang-15 enthalten ist) akzeptiert.

Diese Dokumente; Es wird in der in Anhang 13, Anhang 14 und Anhang 15 angegebenen Form und Größe in der Form und Größe gedruckt, die mit elektronischen Systemen und Schreibmaschinen gedruckt werden sollen, oder in Bänden, die aus fünfzig Original- und fünfzig Stichblättern mit Kohlenstoff bestehen, die Serien- und Seriennummern enthalten. . Dokumente, die in Form oder fortlaufender Form gedruckt werden sollen, müssen von der angegebenen Qualität sein.

Belegdokumente

Die "Belegdokumente" (in dem Format und der Größe, die in der Verbandsverordnung, Anhang 17, angegeben sind), die für die Erhebung der Einnahmen des Verbandes verwendet werden sollen, werden durch die Entscheidung des Verwaltungsrates gedruckt.

Die Fragen im Zusammenhang mit dem Drucken und der Kontrolle der Belegdokumente, ihrem Empfang von der Druckerei, ihrer Eintragung in das Buch, der Übergabe zwischen den alten und neuen Buchhaltern und dem Erhalt und der Verwendung dieser Belegdokumente durch die Person oder Personen, die im Namen des Vereins Einkünfte erzielen, und den einschlägigen Bestimmungen der Verbandsverordnung. .

Lizenz der Autorisierung

Mit Ausnahme der Hauptmitglieder des Verwaltungsrates wird die Person oder die Personen, die im Namen des Vereins Einkünfte erzielen, durch die Entscheidung des Verwaltungsrates unter Angabe des Genehmigungszeitraums bestimmt. Das "Autorisierungszertifikat" (in der Verbandsverordnung, Anhang 19 enthalten) mit der eindeutigen Identität, Unterschrift und den Fotos der Personen, die Einkommen sammeln möchten, wird vom Verein in zwei Kopien erstellt und vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Vereins genehmigt. Hauptmitglieder des Verwaltungsrates können ohne Genehmigung Einkünfte erzielen.

Die Dauer der Genehmigungsunterlagen wird vom Verwaltungsrat mit höchstens einem Jahr festgelegt. Abgelaufene Berechtigungszertifikate werden gemäß Absatz 1 erneuert. In Fällen wie dem Ablauf der Vollmachtsbescheinigung oder dem Rücktritt der Person, deren Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, dem Tod, der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder ihrer Pflicht ist es obligatorisch, die erteilten Vollmachtsunterlagen innerhalb einer Woche dem Vorstand des Vereins vorzulegen. Darüber hinaus kann die Befugnis zur Erhebung von Einkünften jederzeit durch die Entscheidung des Verwaltungsrates widerrufen werden. "

Aufbewahrungszeitraum für Einnahmen- und Ausgabenbelege;

Mit Ausnahme der Bücher werden die vom Verein verwendeten Belegdokumente, Ausgabendokumente und sonstigen Dokumente gemäß der in den Büchern aufgezeichneten Nummer und Datumsreihenfolge unbeschadet der in den Sondergesetzen festgelegten Fristen 5 Jahre lang aufbewahrt.

Abgabe der Erklärung

Artikel 15 - Die Vereinserklärung über die Aktivitäten des Vorjahres und die Ergebnisse der Einnahmen- und Ausgabengeschäfte zum Jahresende (verfügbar in der Verbandsverordnung, Anhang 21) wird vom Vorstand des Vereins ausgefüllt und vom Präsidenten des Vereins innerhalb der ersten vier Monate eines jeden Kalenderjahres vorgelegt. an die örtliche Verwaltungsbehörde übergeben.

Benachrichtigungspflicht

Artikel 16 - Mitteilungen an die örtliche Behörde;

Ergebnisbenachrichtigung der Generalversammlung

Innerhalb von 30 Tagen nach den ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlungen wird der örtlichen Verwaltungsbehörde die Ergebnisbenachrichtigung der Generalversammlung (in Anhang 3 der Verbandsverordnung enthalten) einschließlich der Haupt- und stellvertretenden Mitglieder, die in die Verwaltungs- und Aufsichtsräte und andere Organe gewählt wurden, vorgelegt. Im Falle einer Änderung der Satzung auf der Hauptversammlung; Das Protokoll der Generalversammlung, die alte und die neue Fassung der geänderten Satzung, die endgültige Form der Satzung des Vereins, jede Seite mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates unterzeichnet, werden der örtlichen Verwaltungsbehörde innerhalb der in diesem Absatz angegebenen Frist und in einem Anhang beigefügt.

Erklärung der Immobilien

Die vom Verein erworbenen Immobilien werden der örtlichen Verwaltungsbehörde durch Ausfüllen der "Erklärung über unbewegliches Vermögen" (in der Verbandsverordnung, Anhang 26) innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung in das Grundbuch gemeldet.

Hinweis auf Hilfe im Ausland

Für den Fall, dass der Verein Unterstützung aus dem Ausland erhalten soll, wird die "Mitteilung über den Erhalt von Hilfe aus dem Ausland" (in der Verbandsverordnung, Anhang 4 angegeben) ausgefüllt und eine Benachrichtigung an die örtliche Verwaltungsbehörde gesendet.

Es ist obligatorisch, Bargeldhilfen über Banken zu erhalten und die Benachrichtigungspflicht zu erfüllen, bevor sie verwendet werden.

Benachrichtigung über Änderungen

"Abwicklungsänderungsbenachrichtigung" (in Anhang 24 der Verbandsverordnung angegeben); Änderungen, die in anderen Organen des Vereins als der Generalversammlung (in der Verbandsverordnung, Anhang 25 angegeben) vorgenommen werden, werden der örtlichen Verwaltungsbehörde innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung durch Ausfüllen der "Mitteilung über Änderungen in den Vereinsorganen" mitgeteilt.

Änderungen, die in der Satzung des Vereins vorgenommen wurden, werden der örtlichen Verwaltungsbehörde innerhalb von dreißig Tagen nach der Hauptversammlung, in der die Satzungsänderung vorgenommen wurde, im Anhang zur Mitteilung über das Ergebnis der Generalversammlung mitgeteilt.

Eröffnungsrepräsentation

Wenn Sie

Artikel 17 - Der Verein kann durch Beschluss des Verwaltungsrates Vertretungsbüros eröffnen, um die Tätigkeiten des Vereins dort auszuführen, wo er dies für erforderlich hält. Die Adresse der Vertretung wird der örtlichen Verwaltungsbehörde von der Person oder den Personen, die durch Beschluss des Verwaltungsrates zum Vertreter ernannt wurden, schriftlich mitgeteilt. Vertreter dürfen nicht in der Generalversammlung vertreten sein.

Interne Revision des Vereins

Artikel 18 - Die interne Revision kann von der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat oder dem Aufsichtsrat sowie von unabhängigen Prüfungsinstituten durchgeführt werden. Die Tatsache, dass eine Prüfung von der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat oder unabhängigen Prüfungsinstituten durchgeführt wurde, entbindet den Aufsichtsrat nicht von seiner Verantwortung.

Der Verein wird spätestens einmal jährlich vom Verwaltungsrat geprüft. Die Generalversammlung oder der Verwaltungsrat können bei Bedarf Prüfungen durchführen oder unabhängige Prüfungsgesellschaften Prüfungen durchführen lassen.

Ausleihverfahren der Vereinigung

Artikel 19 - Der Verein kann bei Bedarf durch Beschluss des Verwaltungsrates Geld leihen, um seinen Zweck zu erreichen und seine Tätigkeit auszuüben. Diese Ausleihe kann beim Kauf von Waren und Dienstleistungen auf Kredit oder in bar erfolgen. Diese Kreditaufnahme kann jedoch nicht in Beträgen erfolgen, die nicht durch die Einkommensquellen des Vereins gedeckt werden können, und in einer Art, die die Zahlung des Vereins erschwert.

So ändern Sie das Statut

Eine Änderung der Artikel 20-Verordnung kann mit Beschluss der Generalversammlung vorgenommen werden.

Eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder, die das Recht haben, an der Generalversammlung teilzunehmen, ist erforderlich, um eine Änderung des Statuts in der Generalversammlung vorzunehmen. Falls die Sitzung wegen mangelnder Mehrheit verschoben wird, ist in der zweiten Sitzung keine Mehrheit erforderlich. Die Anzahl der an dieser Sitzung teilnehmenden Mitglieder darf jedoch nicht weniger als das Doppelte der Gesamtzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Abschlussprüfer betragen.

Die Mehrheit der für die Änderung der Satzung erforderlichen Entscheidungen beträgt 2/3 der Stimmen der Mitglieder, die an der Versammlung teilnehmen und stimmberechtigt sind. Satzungsänderungen werden in der Generalversammlung zur Abstimmung gestellt.

Beendigung des Vereins und Liquidation des Vermögens

Artikel 21 - Die Generalversammlung kann jederzeit beschließen, den Verein aufzulösen.

Um das Kündigungsproblem in der Generalversammlung zu erörtern, ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder erforderlich, die das Recht haben, an der Generalversammlung teilzunehmen. Falls die Sitzung wegen mangelnder Mehrheit verschoben wird, ist in der zweiten Sitzung keine Mehrheit erforderlich. Die Anzahl der an dieser Sitzung teilnehmenden Mitglieder darf jedoch nicht weniger als das Doppelte der Gesamtzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Abschlussprüfer betragen.

Die Mehrheit der für die Kündigungsentscheidung erforderlichen Entscheidungen beträgt 2/3 der Stimmen der an der Versammlung teilnehmenden und stimmberechtigten Mitglieder. Die Entscheidung über die Beendigung der Abstimmung wird offen in der Generalversammlung getroffen.

Liquidationsverfahren

Wenn der Beschluss über die Auflösung von der Generalversammlung gefasst wird, wird die Liquidation des Geldes, des Eigentums und der Rechte des Vereins vom Liquidationsausschuss durchgeführt, der aus den letzten Vorstandsmitgliedern besteht. Diese Verfahren werden ab dem Datum eingeleitet, an dem die Entscheidung der Generalversammlung über die Auflösung getroffen wird oder die automatische Kündigung endgültig wird. Der Begriff „Serik Jugend in Liquidation, Bildung, Kultur, Umwelt und Sport - SERGED Association“ wird im Namen des Vereins bei allen Transaktionen während des Liquidationszeitraums verwendet.

Der Liquidationsausschuss ist zuständig und befugt, die Liquidation des Geldes, des Eigentums und der Rechte des Vereins von Anfang bis Ende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abzuschließen. Dieser Vorstand prüft zunächst die Konten des Vereins. Während der Prüfung werden die Bücher, Quittungen, Spesenabrechnungen, Eigentumsurkunden, Bankunterlagen und sonstigen Unterlagen des Vereins ermittelt und deren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in einem Bericht festgehalten. Während des Liquidationsprozesses werden die Gläubiger des Vereins gerufen und das etwaige Vermögen in Bargeld umgewandelt und an die Gläubiger ausgezahlt. Wenn der Verein Gläubiger ist, werden die Forderungen eingezogen. Nach dem Einzug der Forderungen und der Begleichung der Schulden werden alle verbleibenden Gelder, Vermögenswerte und Rechte an den in der Generalversammlung festgelegten Ort übertragen. Wenn der zu übertragende Ort in der Generalversammlung nicht festgelegt wurde, wird er an den Verein übertragen, der seinem Zweck in der Provinz, in der sich der Verein befindet, am nächsten kommt, und mit der höchsten Anzahl von Mitgliedern zum Zeitpunkt der Kündigung.

Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Liquidation werden im Liquidationsbericht aufgeführt, und die Liquidationsverfahren werden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen, mit Ausnahme der zusätzlichen Fristen, die von den lokalen Verwaltungsbehörden aus wichtigem Grund angegeben wurden.

Nach Abschluss der Liquidation und Überweisung des Geldes, des Eigentums und der Rechte des Vereins muss der Liquidationsausschuss der örtlichen Verwaltungsbehörde innerhalb von sieben Tagen in einem Schreiben den Standort des Sitzes des Vereins mitteilen und diesem Schreiben den Liquidationsbericht beifügen.

Die Mitglieder des letzten Verwaltungsrates sind dafür verantwortlich, die Bücher und Dokumente des Vereins als Liquidationsausschuss zu führen. Diese Pflicht kann auch einem Vorstand übertragen werden. Diese Bücher und Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden

 

Mangel an Versorgung

Artikel 22 - Das Vereinigungsgesetz, das türkische Zivilgesetzbuch und die Vereinsverordnung, die unter Bezugnahme auf diese Gesetze erlassen wurden, sowie die Bestimmungen anderer einschlägiger Vereinigungsgesetze gelten für Angelegenheiten, die nicht in dieser Satzung aufgeführt sind.

Vorläufiger Artikel 1 - Die Mitglieder des vorläufigen Verwaltungsrates, die den Verein vertreten und die mit dem Verein verbundenen Arbeiten und Geschäfte ausführen, sind nachstehend aufgeführt, bis die Organe des Vereins in der ersten Generalversammlung gebildet werden.

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